Kindergeld
         www.pflegekinder.info
Home

 

Home

 

Das Verwaltungsdrama Kindergeld


Kindergeld wurde anteilmäßig schon vom Pflegegeld abgezogen, obwohl wir  noch kein Kindergeld erhielten.

Wir füllten den Kindergeldantrag aus und brachten ihn persönlich zum Arbeitsamt.
Einige Zeit später, erhielten wir vom Arbeitsamt ein Schreiben mit diesem Fragebogen.

Wir hatten  vom Jugendamt eine Pflegeerlaubnis, auf grund dieser war das  Pflegeverhältnis nach §33 geregelt.
Diese faxten wir dem Arbeitsamt mit dem Schreiben zu, in voller Überzeugung, dass dieses ausreichen würde.
Kurze Zeit später erhielten wir ein Schreiben vom Arbeitsamt, dass, wenn wir den beiliegenden Fragebogen nicht ausfüllen, unser Kindergeldanspruch auf Null festgesetzt wird. Beim Einwohnermeldeamt wurde eine Auskunftssperre eingerichtet und nun wollte man im Arbeitsamt, was gesetzlich klar war, Formalitäten noch einmal klären.
Hierauf rief ich den Leiter des Arbeitsamtes Gelsenkirchen, Herrn Buchholz , an und schilderte  ihm den Sachverhalt. Herr Buchholz zeigte sich sehr kooperativ und beauftragte seine Abteilungsleiterin, Frau Melanie Eich, mit der Klärung des Sachverhaltes.

Frau Eich rief zurück und teilte mir mit, dass dieser Fragebogen  im Bereich Gelsenkirchen nicht mehr gebraucht wird und dass sie beim zentralen Treffen der Arbeitsämter dieses für ganz NRW vorschlagen will.

Dieses ist ein positives  Beispiel,  wie von Herrn Buchholz und Frau Eich kurzfristig falsche Verwaltungsstrukturen  beseitigt wurden. 

Leider ist dieses bisher
 das einzige Beispiel !

 


Copyright:www.pflegekinder.info
Bei Fragen und Unklarheiten wenden Sie sich bitte an: [pflegekinder@gladbeck.com].
Stand:15. Januar 2002