Kindergeld wurde anteilmäßig schon vom Pflegegeld abgezogen, obwohl wir
noch kein Kindergeld erhielten.
Wir füllten den Kindergeldantrag aus und brachten ihn persönlich zum
Arbeitsamt.
Einige Zeit später, erhielten wir vom Arbeitsamt ein Schreiben mit diesem
Fragebogen.
Wir hatten vom Jugendamt eine Pflegeerlaubnis, auf grund dieser war das
Pflegeverhältnis nach §33 geregelt.
Diese faxten wir dem Arbeitsamt mit dem Schreiben zu, in voller Überzeugung, dass
dieses ausreichen würde.
Kurze Zeit später erhielten wir ein Schreiben vom Arbeitsamt, dass, wenn wir den
beiliegenden Fragebogen nicht ausfüllen, unser Kindergeldanspruch auf Null
festgesetzt wird. Beim
Einwohnermeldeamt wurde eine Auskunftssperre eingerichtet und nun wollte man im
Arbeitsamt, was gesetzlich klar war, Formalitäten noch einmal klären.
Hierauf rief ich den Leiter des Arbeitsamtes Gelsenkirchen, Herrn Buchholz , an
und schilderte ihm den Sachverhalt. Herr Buchholz zeigte sich sehr kooperativ
und beauftragte seine Abteilungsleiterin, Frau Melanie Eich, mit der Klärung des
Sachverhaltes.
Frau Eich rief zurück und teilte mir mit, dass dieser Fragebogen im Bereich Gelsenkirchen nicht mehr gebraucht wird und dass
sie beim zentralen
Treffen der Arbeitsämter dieses für ganz NRW vorschlagen will.
Dieses ist ein positives Beispiel, wie von Herrn Buchholz und Frau
Eich kurzfristig falsche Verwaltungsstrukturen beseitigt
wurden.
Leider ist dieses bisher
das einzige Beispiel !