Stellungnahme KJHSRG und KiMoG

Besserer Schutz für Pflegefamilien jetzt!

Die Reformen der Kinder- und Jugendhilfe und des Kindschaftsrechts bieten die Chance auf echte Verbesserungen

In den letzten Monaten häuften sich Berichte, die aufzeigen, dass es keineswegs selbstverständlich ist, dass Pflegekinder sicher, gut betreut und ausreichend unterstützt bei ihren Pflegeeltern aufwachsen können - bis hin zu Fällen, in denen Kinder ungerechtfertigt aus ihren Pflegefamilien herausgenommen wurden. Gleichzeitig plant die Bundesregierung Änderungen in der Sozialgesetzgebung, die darauf hinauslaufen könnten, ausgerechnet bei der Integrationshilfe für Kinder mit Handicap und der Unterstützung für junge Erwachsene („Careleaver“) zu sparen. Seit Kurzem liegt nun auch der neue Entwurf zur Kindschaftsrechtsreform vor. Das „Bündnis Sicheres Nest für Pflegekinder“ sieht hier eine große Chance, die Situation für Pflegekinder sowohl durch rechtlichen Schutz als auch verlässlich zu gewährende Hilfe zu verbessern. Nur so könne das vom Familienministerium ausgegebene Ziel erreicht werden, in den nächsten Jahren 4000 neue Pflegefamilien zu gewinnen.

Hier geht's zu unserem aktuellen Positionspapier: Kinder erster Klasse - bald auch in rechtlicher Hinsicht?
 

Gesetzlicher Schutz für Pflegefamilien in der Kinder- und Jugendhilfe 
und im Zivilrecht
 

Das Bündnis Sicheres Nest für Pflegekinder setzt sich dafür ein, endlich die Pflegefamilie gesetzlich so zu schützen, dass Pflegekinder sicher, geborgen und unbeschwert in ihren neuen Familien aufwachsen und so ihre seelischen Wunden tatsächlich heilen können. Aufgrund ihrer gemachten Erfahrungen (selbst ohne Erfahrungen von Vernachlässigung und Gewalt haben Pflegekinder in der Regel schon zwei Beziehungsabbrüche hinter sich, wenn sie von den Pflegeeltern aufgenommen werden) brauchen sie eigentlich diesen Schutz noch nötiger als andere Kinder. Im Kern geht es dabei darum, Pflegefamilien als soziale Familie gesellschaftlich anzuerkennen und rechtlich abzusichern. 

Wenn Pflegeeltern beim Jugendamt Hilfe suchen, muss gewährleistet sein, dass sie auch Hilfe bekommen – und nicht stattdessen das Pflegeverhältnis abgebrochen oder Pflegeeltern aus scheinbaren Systemzwängen heraus durch Drohungen oder subtile Andeutungen mundtot gemacht werden. Dass es auch anders geht, zeigen trotz schwieriger Bedingungen vorbildlich arbeitende Jugendämter täglich.

Gleichzeitig brauchen Pflegefamilien auch im familiengerichtlichen Verfahren nicht nur spezifische Kenntnisse aufseiten der dem Kindeswohl verpflichteten Beteiligten (Richter, Verfahrensbeistände, Jugendamt) sondern Gesetze, die es erlauben, im Zweifel Fehlentscheidungen innerhalb sehr kurzer Zeit zu korrigieren und weiteren Katastrophen für die Kinder effektiv vorzubeugen.

Leider fehlen Regelungen zu diesem Thema in der jetzt vorgelegten Reform der Kinder- und Jugendhilfe (KJHSRG) noch gänzlich. In der Reform des Kindschaftsrechts (KiMoG) hingegen ist grundsätzlich zu begrüßen, dass nun die Familienpflege durch einen eigenen Abschnitt gewürdigt wird. Die derzeitigen Vorschläge lassen allerdings befürchten, dass dadurch die Situation für Pflegekinder in wichtigen Punkten noch verschlimmert wird. Hier muss dringend nachgearbeitet werden!


Das Bündnis Sicheres Nest für Pflegekinder setzt sich für folgende gesetzliche Änderungen ein:


1. Änderungen im SGB VIII

  • Wurde die „auf Dauer angelegte Lebensperspektive“ des Pflegekindes bei seinen Pflegeeltern festgelegt, so hat das Jugendamt das Pflegeverhältnis zu schützen und zu fördern.
     
  • Pflegeverhältnisse enden immer im Rahmen der Hilfeplanung, und zwar unabhängig vom Aufenthalt des Kindes. Ist die Beendigung des Pflegeverhältnisses geplant und widersprechen die Pflegeeltern oder das Kind, so ist das Familiengericht anzurufen.


2. Änderungen im BGB und FamFG

  • Pflegestellenwechsel  grundsätzlich nur bei Kindeswohlgefahr unter Anwendung der Vorschrift des mildesten Mittels (§§ 1666, 1666a alt)
     
  • Wegnahme des Kindes von den Pflegeeltern nur, wenn sicher festgestellt ist, dass dadurch keine Kindeswohlgefahr droht. Ansonsten ist der Verbleib anzuordnen
     
  • Die entstandenen Bindungen des Pflegekindes zu den Pflegeeltern sind analog den Bindungen eines Kindes zu den leiblichen Eltern zu schützen
     
  • Erleichterte Übertragung des Sorgerechts auf die Pflegeeltern bei dauerhafter Perspektive
     
  • Umgangsrecht für das Pflegekind mit seinen ehemaligen Pflegeeltern, wenn dies dem kindlichen Willen entspricht
     
  • Auskunftsrecht für Pflegeeltern, wenn das Kind für längere Zeit bei ihnen lebt oder gelebt hat.
     
  • Das elterliche Recht, die Befugnisse des „kleinen Sorgerechts“ (Alltägliche Sorge) für Pflegeeltern einzuschränken, ist zu streichen
     
  • Pflegeeltern sind generell bei familiengerichtlichen Verfahren über ihr Pflegekind (Kindschaftssachen) zu beteiligen 9e341c0a-edf6-45e4-8eb1-5166951dbc8d
Information icon

Wir benötigen Ihre Zustimmung zum Laden der Übersetzungen

Wir nutzen einen Drittanbieter-Service, um den Inhalt der Website zu übersetzen, der möglicherweise Daten über Ihre Aktivitäten sammelt. Bitte überprüfen Sie die Details in der Datenschutzerklärung und akzeptieren Sie den Dienst, um die Übersetzungen zu sehen.