Besserer Schutz für Pflegefamilien jetzt!
Stellungnahme des BSN Pflegekinder zu den Entwürfen zur Strukturreform der Kinder- und Jugendhilfe (KJHSRG) und zum Kindschaftsrecht-Modernisierungsgesetz KiMoG)
In den letzten Monaten häuften sich Berichte, die aufzeigen, dass es keineswegs selbstverständlich ist, dass Pflegekinder sicher, gut betreut und ausreichend unterstützt bei ihren Pflegeeltern aufwachsen können - bis hin zu Fällen, in denen Kinder ungerechtfertigt aus ihren Pflegefamilien herausgenommen wurden. Gleichzeitig wurde bekannt, dass die Bundesregierung Änderungen in der Sozialgesetzgebung plant, die darauf hinauslaufen könnten, ausgerechnet bei der Integrationshilfe für Kinder mit Handicap und der Unterstützung für junge Erwachsene („Careleaver“) zu sparen. Seit Kurzem liegt nun auch der neue Entwurf zur Kindschaftsrechtsreform vor. Das „Bündnis Sicheres Nest für Pflegekinder“ sieht hier eine große Chance, die Situation für Pflegekinder sowohl durch rechtlichen Schutz als auch verlässlich zu gewährende Hilfe zu verbessern. Nur so könne das vom Familienministerium ausgegebene Ziel erreicht werden, in den nächsten Jahren 4000 neue Pflegefamilien zu gewinnen.
Hier geht's zum Download der Stellungnahme
Aus unserer Stellungnahme
Besserer gesetzlicher Schutz für Pflegefamilien
Das Bündnis Sicheres Nest für Pflegekinder setzt sich dafür ein, endlich die Pflegefamilie gesetzlich so zu schützen, dass Pflegekinder sicher, geborgen und unbeschwert in ihren neuen Familien aufwachsen und so ihre seelischen Wunden tatsächlich heilen können. Aufgrund ihrer gemachten Erfahrungen (selbst ohne Erfahrungen von Vernachlässigung und Gewalt haben Pflegekinder in der Regel schon zwei Beziehungsabbrüche hinter sich, wenn sie von den Pflegeeltern aufgenommen werden) brauchen sie eigentlich diesen Schutz noch nötiger als andere Kinder. Im Kern geht es dabei darum, Pflegefamilien als soziale Familie gesellschaftlich anzuerkennen und rechtlich abzusichern.
Wenn Pflegeeltern beim Jugendamt Hilfe suchen, muss gewährleistet sein, dass sie auch Hilfe bekommen – und nicht stattdessen das Pflegeverhältnis abgebrochen oder Pflegeeltern aus scheinbaren Systemzwängen heraus durch Drohungen oder subtile Andeutungen mundtot gemacht werden. Dass es auch anders geht, zeigen trotz schwieriger Bedingungen vorbildlich arbeitende Jugendämter täglich.
Gleichzeitig brauchen Pflegefamilien auch im familiengerichtlichen Verfahren nicht nur spezifische Kenntnisse aufseiten der dem Kindeswohl verpflichteten Beteiligten (Richter, Verfahrensbeistände, Jugendamt) sondern Gesetze, die es erlauben, im Zweifel Fehlentscheidungen innerhalb sehr kurzer Zeit zu korrigieren und weiteren Katastrophen für die Kinder effektiv vorzubeugen.
Leider fehlen Regelungen zu diesem Thema in der jetzt vorgelegten Reform der Kinder- und Jugendhilfe (KJHSRG) noch gänzlich. In der Reform des Kindschaftsrechts (KiMoG) hingegen finden sich interessante Ansätze, die allerdings teilweise noch auf halber Strecke stecken bleiben – und an manchen Stellen (siehe Verbleibensanordnung bei Familienpflege) gibt es sogar Rückschritte.
Das Bündnis Sicheres Nest für Pflegekinder setzt sich für folgende gesetzliche Änderungen ein:
1. Änderungen im SGB VIII
- Wurde die „auf Dauer angelegte Lebensperspektive“ des Pflegekindes bei seinen Pflegeeltern festgelegt, so hat das Jugendamt das Pflegeverhältnis zu schützen und zu fördern.
- Pflegeverhältnisse enden immer im Rahmen der Hilfeplanung, und zwar unabhängig vom Aufenthalt des Kindes. Ist die Beendigung des Pflegeverhältnisses geplant und widersprechen die Pflegeeltern oder das Kind, so ist das Familiengericht anzurufen.
2. Änderungen im BGB und FamFG
- Pflegekinder brauchen ein eindeutiges Umgangsrecht mit ihren ehemaligen Pflegeeltern. Begründung: Wenn das Kind für längere Zeit in der Pflegefamilie gelebt hat, dient dies in der Regel dem Kindeswohl.
- Pflegeeltern brauchen ein Auskunftsrecht, wenn das Kind für längere Zeit bei ihnen lebt oder gelebt hat.
- Die entstandenen Bindungen des Pflegekindes zu den Pflegeeltern sind analog den Bindungen eines Kindes zu den leiblichen Eltern zu schützen.
- Es muss zulässig sein, dass Eltern bei Einvernehmen das gesamte Sorgerecht auf die Pflegeeltern übertragen.
- Das elterliche Recht, die Befugnisse des „kleinen Sorgerechts“ (Alltägliche Sorge) für Pflegeeltern einzuschränken, ist zu streichen.
- Wenn der dauerhafte Verbleib des Pflegekindes bei seinen Pflegeeltern angeordnet wurde, darf eine Wegnahme nur noch zulässig sein, wenn ansonsten das Kindeswohl gefährdet wäre. Eine Verbleibensanordnung sollte von den Pflegeeltern auch ohne konkreten Anlass beantragt werden können.
- Bei einem geplanten Pflegestellenwechsel sollte die besondere Bedeutung von Kontinuität und Beibehaltung der primären Bindungspersonen gerade für die Pflegekinder zwingend berücksichtigt werden.
- Pflegeeltern sind generell bei familiengerichtlichen Verfahren über ihr Pflegekind (Kindschaftssachen) zu beteiligen.
