Kinderschicksale
Nach unseren Recherchen werden in Deutschland jährlich wahrscheinlich Hunderte von Pflegekindern gegen ihren Willen und ohne Einverständnis der Pflegeeltern aus ihren Pflegefamilien gerissen. Oft dürfte dabei fraglich sein, ob überhaupt eine Gefährdung vorliegt. Wir haben einige dieser Geschichten recherchiert. Im Falle von Felix und Milena liegen uns die Gerichtsakten vor. (Alle Namen geändert)
Hier geht's PAN-Sonderveröffentlichung "Kinder ohne ein Recht auf ein Zuhause"
Milena

Die nicht einmal dreijährige Milena wird eines Mittags von Mitarbeiterinnen des Jugendamtes aus dem Kindergarten abgeholt und in eine Bereitschaftspflegefamilie gebracht. Ein laufendes Verfahren zur Übernahme der Vormundschaft hat sich dadurch erledigt: Ihre Pflegeeltern wird das Kind nie wiedersehen.
Die Hälfte ihres Lebens hatte sie zu diesem Zeitpunkt in ihrer Pflegefamilie verbracht. Kindeswohlgefährdung wird den Pflegeeltern weder im zeitgleich anberaumten Gespräch mit dem Jugendamt noch in einer Antwort auf eine Dienstaufsichtsbeschwerde noch im familiengerichtlichen Verfahren vorgeworfen. Den Pflegeeltern wird Intransparenz, mangelnde Kooperation, ein zu defizitorientierter Blick aufs Kind und insgesamt ein „nicht entwicklungsförderliches Umfeld“ in der Pflegefamilie attestiert. Überforderung wird vermutet. Später behauptet das Jugendamt ohne Belege, die Pflegeeltern hätten „Krankheiten erfunden“.
Weil sie einen viele Monate andauernden Rechtsstreit befürchten und wissen, wie schnell kleine Kinder in der Not neue Bindungen aufbauen können, ziehen die Pflegeeltern ihren Antrag auf Rückführung vor dem Familiengericht zurück.
Das Gericht erlegt indes die Verfahrenskosten der Vormundin auf, da diese „nach Auffassung des Gerichts im einstweiligen Anordnungsverfahren unterlegen gewesen“ wäre. Bis heute lebt bei den Pflegeeltern ein weiteres Pflegekind.
Felix

Der sechsjährige Felix wird vom Jugendamt aus dem Kindergarten abgeholt und in eine stationäre Wohngruppe gebracht. Nach einigen Monaten erfolgt ein zweiter Einrichtungswechsel. Nach 20 Monaten und vier Gerichtsverfahren darf Felix aufgrund eines Gerichtsbeschlusses wieder zurück zu seinen Pflegeeltern.
Felix kam als 11 Monate alter Säugling zu seinen Pflegeeltern. Die Herausnahme erfolgte ein halbes Jahr nach einem vom Jugendamt in Auftrag gegebenen Clearing, das den Pflegeeltern ausdrücklich bescheinigte, Felix sei gut bei ihnen aufgehoben. Das Jugendamt erklärt vor Gericht, die Wohngruppe sei eine Zwischenstation auf dem Weg zur Rückführung an die leibliche Mutter. Das Sachverständigen-Gutachten im Auftrag des Familiengerichts widerlegt die Anschuldigungen des Jugendamtes in allen wesentlichen Punkten:
Felix zeige unabhängig vom Ort und den Bezugspersonen stark auffälliges Verhalten und habe gesicherte psychiatrische Diagnosen. Bei den Pflegeeltern sei er sicher gebunden und werde liebevoll umsorgt. Sie seien gut in der Lage, das herausfordernde Kind zu erziehen, hätten es herausragend gefördert und praktizierten einen kindgerechten, entwicklungsförderlichen Familienalltag. Die Trennung von den Pflegeeltern sei für das Kind „psychisch schmerzhaft“ und aufgrund vorheriger Bindungsabbrüche „retraumatisierend“.
Sarah

Nach einem Streit mit ihrem Pflegevater erzählt die 15jährige Sarah in der Schule, dieser hätte sie schlagen wollen. Die Schule informiert das Jugendamt. Um 18.00 Uhr erhalten die Pflegeeltern eine Mail: Sarah darf nicht zurück in ihre Familie.
Am Mittag wird zunächst die Pflegemutter ins Jugendamt bestellt. Sie kann zum Hergang des Streits keine Auskunft geben, da sie nicht anwesend gewesen war. Sie erklärt, sich von ihrem Mann vor Kurzem getrennt zu haben, mit ihm jedoch noch in der gemeinsamen Wohnung zu leben. Weil sie die Trennung nicht sofort dem Jugendamt gemeldet hat, äußert nun die Amtsvormundin, keinerlei Vertrauen mehr zu haben. Am Nachmittag findet ein weiteres Gespräch ohne die Pflegeeltern statt, abends teilt man ihnen mit, es sei „gemeinsam“ beschlossen worden, dass Sarah nicht mehr zurückkehren dürfe.
Der Fachberater der Erziehungsstelle schreibt am nächsten Tag, die Pflegeeltern sollten doch bitte den Kontakt zur Pflegetochter nicht abbrechen, denn sie habe diesbezüglich „sehr deutlich ihre Befürchtungen und Ängste“ mitgeteilt. Sarah zieht zunächst zu ihrer erwachsenen Halbschwester. Es folgt ein Psychiatrie-Aufenthalt und eine stationäre Wohngruppe. Das Mädchen mit diagnostiziertem FASD kam vierjährig zu ihren Pflegeeltern. Sie hatte zu diesem Zeitpunkt bereits vier Beziehungsabbrüche erlebt.
Antonia

Die Pflegeeltern von Antonia erhalten vom Jugendamt einen Anruf, die Erstklässlerin sei von der Schule abgeholt und in eine Inobhutnahmegruppe gebracht worden. Erst am nächsten Tag werden die Pflegeeltern dann ins Jugendamt eingeladen.
Sie erfahren, dass das Jugendamt sexuellen Missbrauch vermutete, weil Antonia in der Schule erzählt hatte, sie habe den Pflegevater am Po eingecremt. Die Pflegeeltern widersprechen und stellen den Sachverhalt aus ihrer Sicht dar. Weil ihnen nicht geglaubt wird, rufen sie das Familiengericht an. Nach der mündlichen Erörterung einen Monat später beschließt das Gericht noch gleichen Tages die sofortige Rückführung.
Das Jugendamt glaubt jedoch weiter an einen sexuellen Übergriff und setzt durch, dass Antonia zunächst nach der Schule in eine Tagesgruppe gehen soll, um sie besser beobachten zu können. Erst als viele Monate später die Vorwürfe durch ein familiengerichtliches Gutachten endgültig widerlegt sind, darf sie wieder ganz nach Hause.
Antonia kam mit zwei Jahren zu ihren Pflegeeltern, es wurde bei dem Kind FASD, ADHS, eine Bindungsstörung und Sprachentwicklungsverzögerung diagnostiziert. Während der Inobhutnahme durfte Antonia die Pflegeeltern dreimal für eine Stunde begleitet sehen. Mittlerweile sind die Pflegeeltern als Erziehungsstelle anerkannt und fühlen sich durch einen Träger gut betreut
